Ihr Einspruch
Wir unterstützen Sie!
SO KÖNNEN SIE EINSPRUCH GEGEN DEN ENTWURF ZUM REGIONALPLAN RUHR, vom
24.01.2022 – 29-04-2022 , erheben.
Allgemeines
Eine Stellungnahme muss keinen bestimmten formellen oder inhaltlichen Anforderungen genügen. Sie sollte einen klaren Bezug zu Inhalten des Planentwurfs – z.B. Flächen- oder Ortsangabe, Angabe des Kapitels – erkennen lassen und zur einfacheren Zuordnung den/die Stellungnehmer/in namentlich nennen.
Die Regionalplanungsbehörde bittet um einmalige Einreichung der Stellungnahme in elektronischer Form über www.beteiligung-online.nrw.de oder via E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr
Falls Sie Ihre Stellungnahme über den Postweg einreichen wollen, erfolgt dies über
Regionalverband Ruhr
Regionalplanungsbehörde Referat 15
Postfach 10 32 64
45032 EssenW
Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift! Auf beiden Seiten.
Bringen Sie Ihre persönliche Betroffenheit zum Ausdruck! Was geht Ihnen verloren? Was macht Ihnen Angst? Was macht Sie betroffen? Was wollen Sie erhalten und für wen?
Ihre Wege, den Einspruch abzusenden
Online Einspruch einlegen
Sie können Ihre Stellungnahme ganz einfach online übermitteln, dazu gehen Sie auf www.beteiligung-online.nrw.de und folgen dort den Anweisungen. Alternativ können Sie auch eine Mail mit Ihrem Einspruch an regionalplanung@rvr.ruhr senden.
Sie haben die Möglichkeit als Privatperson, Verband oder Verein oder in Vertretung Einspruch zu erheben (Ich/ Wir spreche(n) im Namen der ..., (Adresse ergänzen) und bin zu deren Vertretung als Vorstand ... befugt / ausweislich der beigefügten Vollmacht zu deren Vertretung befugt).
Einspruch über unsere Kanäle, bspw. Stadt Neukirchen-Vluyn
Gerne nehmen wir Ihre Einsprüche entgegen, versenden diese mit Hilfe von Spendengeldern oder geben diese zum Versand an die Stadt. Gerne können Sie Ihre Einsprüche auch selbst bei der Stadt einreichen. Ebenfalls gibt die Stadt Hilfestellung bei der Formulierung Ihrer Einsprüche.
Wir unterstützen Sie!
Sicherlich wissen Sie selbst am besten, warum Sie Einspruch erheben wollen. Dennoch ist es nicht immer einfach, seine Bedenken, seine Ängste und Forderungen in Worte zu fassen und schriftlich zu fixieren. Anbei geben wir Ihnen generelle Gedanken zum drohenden Raubbau und mögliche Themenbereiche, die sie gerne ansprechen möchten.
„Ich (wir) fordere(n), dass die Kies-Thematik gesetzlich neu geregelt wird und die Flächen nicht, wie für Neukirchen-Vluyn ausgewiesen, ausgebaggert werden!
TIPP: Je individueller Ihr Einspruch geschrieben ist, desto mehr muss dich der RVR mit diesem beschäftigen. Stellen Sie Fragen, die Sie beantwortet haben wollen. Der RVR muss dann ebenso individuell reagieren und Ihren Ihre Fragen beantworten!
„1000 gute Gründe …“
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Der Niederrhein ist ein besonders belasteter Teilraum in NRW. Seit Jahrzehnten wird hier Kies abgebaut. Unsere Landschaft wurde in dieser Zeit grundlegend und unwiederbringlich verändert und die Kulturlandschaft zerstört: Die Auswirkungen auf Flora, Fauna, Grundwasser und Landwirtschaft sind stark und unumkehrbar. Wir BürgerInnen am Niederrhein leben bereits seit Jahrzehnten mit den langfristigen Auswirkungen der nicht nachhaltigen Auskiesungen der Vergangenheit.
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Über Jahrzehnte wären Erholungsbereiche durch Schwerlastverkehr eingeschränkt, der Abbaulärm betrifft alle angrenzenden BewohnerInnen und die vielen SportlerInnen, Spaziergänger und Radler.
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Es ist noch eine Klage mehrerer Städte vor dem OVG Münster anhängig.
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Die Berechnungsgrundlage zur Bedarfsplanung für den Kiesabbau bedarf zwingend einer neuerlichen Betrachtung.
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Die Grundwasserqualität würde durch fehlende Filterschichten leiden.
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Neue Möglichkeiten zur Nutzung von Recycling-Beton und anderen Baumaterialien aus regenerativen Quellen müssen berücksichtigt werden.
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Neue Möglichkeiten durch das Vermahlen von Wüstensand nach einem deutschen Patent müssen berücksichtigt werden.
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Der ausdrückliche Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Sicherung der Ernährung der Bundesbürger würde für immer verloren gehen.
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Umweltauflagen, bezogen auf ökologische Landflächen, werden nicht eingehalten.
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Das lebenswichtige Grundwasser bei der Auskiesung mit nicht definierbaren Stoffen wird durchmischt und wäre so ungeschützt der UV-Strahlung (Algenbildung, Verdunstung) ausgesetzt.
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Laut Landesentwicklungsplan sind noch Kiesvorräte für 19 Jahre im Bestand vorgesehen.
Speziell in Neukirchen-Vluyn gibt es weitere wichtige Gründe, die gegen einen derart umfangreichen Kiesabbau sprechen:
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Das Gebiet grenzt direkt an eine Abraumhalde (Halde Norddeutschland) und es kann nicht sichergestellt werden, dass diese nicht in die Grube abrutschen wird.
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In direkter Nachbarschaft befindet sich eine Giftmülldeponie. Es ist völlig offen, ob von dort giftige Stoffe in die Kiesgrube sickern und das Gebiet bzw. das Grundwasser kontaminieren.
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Die Belastung für die Bevölkerung ist enorm, auf sie käme mindestens 30 Jahre Dauerbaustelle zu, erhöhte Lärm-, Verkehrs- und Schadstoffbelastung.
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Das Abbaugebiet befindet sich inmitten eines Naherholungsgebiets, welches an ein Schulzentrum mündet. Wir fürchten um die Sicherheit unserer Kinder und gehen davon aus, dass, aufgrund erhöhter Lärm- und Schadstoffbelastung, Unterricht künftig nur mit geschlossenen Fenstern möglich ist. Das wäre mit Blick auf die bereits zwei Jahre währende Pandemie unmöglich zu realisieren und grob fahrlässig. Eine Kiesgrube in direkter Nachbarschaft zu einem Schulzentrum ist kein geeignetes Lernumfeld.
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Das gleiche gilt für eine Sportanlage, die derzeit gegenüber der Abbaufläche gebaut wird.
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Die Katastrophe in Erftstadt-Blessem hat gezeigt, welche Folgen ein Starkregen für weitere Kiesgruben vor unserer Tür haben könnte. Diesbezüglich existieren große Bedenken, da diese Umweltaspekte bei der Planung der ausgewiesenen Fläche in Neukirchen-Vluyn direkt gegenüber einer Abraumhalde nicht berücksichtigt worden sind.
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Wo verlaufen die Abbruchkanten der bergbaulichen Tätigkeit und wo ist mit den Absenkungen durch die Bergbautätigkeit zu rechnen?
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Sind weitere Prüfungen des sich durch die Auskiesung veränderten Grundwasserspiegels geplant - Extremwerte (tief und hoch)?
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Welche Verfahren wurde für die Ermittlung der jeweiligen Materialqualitäten und Mächtigkeit gewählt?
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Welche Klimaveränderungen sind durch die Anlage der Wasserflächen zu erwarten?
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Welcher Beobachtungszeitraum liegt für die Aussagen zum Grundwasser, insbesondere zum Grundwasserstand und den jeweils zugehörigen Fließrichtungen vor? Auch in Bezug zur Giftmülldeponie in Rayen.
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Was bedeutet die weiträumige Auskiesung, innerhalb der Stadt, für die das Image als "Global nachhaltige Kommune"? Wird der Titel aberkannt und Fördergelder zurückverlangt?
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Wie hoch sind Kosten-/ Nutzen, bezogen auf die dann verloren gegangene Fläche, die für andere potenzielle Nutzungspläne nicht mehr zur Verfügung steht?
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Wie kann es sein, dass die Ermittlung des Bedarfs an Kiesen & Sanden sich an Verkaufszahlen orientiert, die durch eine Wirtschaftsindustrie bewusst und gezielt hoch und höher getrieben wird? Bedarf ist nicht gleich Verbrauch.
Forderungen für den Abbau von Kies & Sanden in NRW
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Die Einführung des Kieseuro, für die Kiesindustrie, da der Preis für diesen endlichen Rohstoff viel zu günstig angesetzt ist
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Ein Wasserentnahmegeld sowie eine CO2-Steuer
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Festlegung von Rekultivierungsgeld (festgelegter Betrag pro qm) und ein festgelegter, zeitnaher Zeitraum der Rekultivierung, nach Verlassen der Fläche, als unverhandelbarer Vertragsgegenstand
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Einen Versicherungsnachweis (Schutz vor Insolvenz)
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Statt des "Monitoring-Verfahrens" soll der Kiesbedarf auf tatsächlichen, verlässlichen Zahlen fußen (keine Schätzwerte mehr)
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Dass der von der Kiesindustrie angegebene Exportanteil von 30% aus den Neuausweisungen herausgerechnet wird
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Die „Einsatz- bzw. Verwertungsgebiete mineralischer Recycling-Baustoffe RCL I und RCL II" müssen überarbeitet und Bedarfen angepasst werden
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Sofortige Wirkung der neuen Ersatzbaustoffverordnung sowie gesetzliche Neuregelung zur Verpflichtung der Substitution von Kies & Sanden bei Neubau(projekten); deutliche Erhöhung des verpflichtenden Anteils auf 60%
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Förderung von Forschung und Entwicklung in den Bereichen "Urban Mining", alternative Baustoffe, neue Verfahren
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Implementierung und Förderung bereits vorhandener Verfahren im Bereich Substitution und Alternative Baustoffe
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Die erweiterten Länderöffnungsklauseln für Verfüllungen, wie sie der Koalitionsvertrag vorsah, zulassen. Mineralische Ersatzbaustoffe müssen über eine geeignete Regelung vom Stigma des Abfalls befreit werden. Recycling-Baustoffe sind kein Abfall, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Die besten Qualitäten der Recyclingbaustoffe müssen daher auch von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden.
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Prüfung des „Abfallprodukts Schlacke“ auf vermehrte Einsatzmöglichkeiten; ggf. Erweiterung der Nutzungsrechte, innerhalb der deutschen Bauverordnung.
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Die Novellierung des Landesentwicklungsplans (LEP) muss unter Berücksichtigung der von Bundes- und Landesregierung gesetzten aktuellen Vorgaben zum nachhaltigen, ressourcen- und umweltsparenden Wirtschaften erfolgen, nicht allein durch Fortschreibung vorhandener Pläne.
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Die Fortschreibung von alten Planzahlen erfolgte ohne Rücksicht darauf, dass Bauindustrie und Auskiesung durch die Verpflichtung auf die Begrenzung der Emission von Treibhausgasen (THG) in Zukunft weniger Mengen u. a. an Kies aus natürlichen Lagerstätten entnehmen dürfen. Wir kritisieren stark, dass der neue Landesentwicklungsplan in der vorliegenden Form noch nicht dazu geeignet ist, die Klimaziele von Bund und Land zu erfüllen.
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Im aktuellen Urteil des BVerfG (Beschluss vom 24. März 2021) zum Klimaschutzgesetz wird darüber hinaus auf die langfristigen Folgen von Maßnahmen und deren Unterlassung eingegangen und eine besondere Verpflichtung zur Nachhaltigkeit gesehen, um auch die Grundrechte unserer Nachkommen zu sichern.
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Prüfung, ob sich im Untergrund natürliche Grundwassersperren befinden, die bei Auskiesung beseitigt würden.
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Detaillierte Übersicht darüber, wie sich die ausgekieste Fläche auf die gesamte Flora & Fauna, der angrenzenden Umwelt-, Natur, und Landwirtschaftsflächen auswirken wird (auf mindesten 5 km). Beispiel Insektenverhalten, bei Wegfall von Nahrungsflächen (Bestäubung)